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   VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274   

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VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274 (https://dejure.org/2020,20042)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274 (https://dejure.org/2020,20042)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 13a ZB 18.32274 (https://dejure.org/2020,20042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3e, § 78 Abs. 3 Nr. 1; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (53)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Der Kläger führt insoweit noch an, dass sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Annahme, dass ihm bei Rückkehr nach Afghanistan kein ernsthafter Schaden drohe (UA Rn. 30, 32, 33, 37, 44-47) ganz überwiegend auf Gerichtsentscheidungen stütze, die nicht in das Verfahren eingeführt worden seien, insbesondere nicht im Wege der vorab übersandten Erkenntnismittelliste (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris).

    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).

    Insbesondere folgt der Senat nicht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die bei verfahrensfehlerhafter Nichteinführung von Gerichtsentscheidungen, die (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Situation im Heimatland eines Asylklägers zur Begründung herangezogen werden, auf weitergehende Darlegungspflichten des Zulassungsklägers verzichtet, da es diesem objektiv unzumutbar sei, sich innerhalb der Monatsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG Kenntnis von den im Urteil herangezogenen Gerichtsentscheidungen zu verschaffen, diese durchzuarbeiten und sich mit diesen auseinanderzusetzen (VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 7 f.).

    Der Kläger verweist vielmehr bei seiner diesbezüglichen Rüge pauschal auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. August 2017 (Az. A 11 S 1740/17).

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Aus welchem Grund dies für einen Asylkläger bei verfahrensfehlerhaft nicht eingeführten Gerichtsentscheidungen objektiv unzumutbar sein und zu einer mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbaren Rechtsschutzverkürzung führen soll, erschließt sich dem Senat nicht (siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 15).

    Dass ein weiteres Gutachten hierzu abschließende Erkenntnisse bringen würde, ist nicht ersichtlich (vgl. in diesem Sinne bereits BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 11; B.v. 18.10.2017 - 13a ZB 17.31068; B.v. 16.10.2017 - 13a ZB 17.31153).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Auskünfte oder gutachtlichen Stellungnahmen sind aber dann ungenügend, wenn sie unvollständig, widersprüchlich oder sonst wie nicht nachvollziehbar sind, wenn der Gutachter nicht sachkundig oder nicht unparteiisch ist, wenn durch neuen erheblichen Sachvortrag der Beteiligten oder eigene Ermittlungstätigkeit des Gerichts die Aktualität der vorliegenden Auskünfte zweifelhaft oder das bisherige Beweisergebnis sonst wie ernsthaft erschüttert wird; außerdem dann, wenn die Fragestellung der bisherigen Gutachten aufgrund tatsächlicher Entwicklungen oder wegen einer Rechtsprechungsänderung überholt ist (BVerwG, B.v. 27.3.2013 - 10 B 34.12 - NVwZ-RR 2013, 620 - juris Rn. 4 f.).

    Reichen die in das Verfahren bereits eingeführten Erkenntnismittel zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren aus, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (BVerwG, B.v. 27.3.2013 - 10 B 34.12 - NVwZ-RR 2013, 620 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.33359

    Sicherheitslage in Afghanistan

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Soweit es die vom Kläger angesprochene wirtschaftliche Situation von Rückkehrern nach Kabul oder in eine andere größere afghanische Stadt oder Provinz betrifft, ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit weiterhin nicht von einer Gefahrenlage auszugehen ist, die zur Zuerkennung subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG oder eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 14.11.2019 - 13a B 19.31153 und 13a B 19.33359 - juris; Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: BayVGH, U.v. 8.11.2018 - 13a B 17.31918 - juris).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in den oben genannten Urteilen vom 14. November 2019 (13a B 19.31153 und 13a B 19.33359 - juris) explizit mit den aktuellen Erkenntnismitteln wie etwa dem Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 2. September 2019, dem UNAMA-Bericht vom 17. Oktober 2019, den EASO-Berichten vom 1. Juni 2019, den UNHCR-Richtlinien vom 30. August 2018 und dem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) vom 12. September 2019 auseinandergesetzt und diese bei seiner Bewertung u.a. der Sicherheitslage und der humanitären Lage berücksichtigt.

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.31153

    Kein Abschiebungsschutz für einen jungen arbeitsfähigen Mann (Afghanistan)

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Soweit es die vom Kläger angesprochene wirtschaftliche Situation von Rückkehrern nach Kabul oder in eine andere größere afghanische Stadt oder Provinz betrifft, ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit weiterhin nicht von einer Gefahrenlage auszugehen ist, die zur Zuerkennung subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG oder eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (BayVGH, U.v. 14.11.2019 - 13a B 19.31153 und 13a B 19.33359 - juris; Fortführung der bisherigen Rechtsprechung: BayVGH, U.v. 8.11.2018 - 13a B 17.31918 - juris).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in den oben genannten Urteilen vom 14. November 2019 (13a B 19.31153 und 13a B 19.33359 - juris) explizit mit den aktuellen Erkenntnismitteln wie etwa dem Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 2. September 2019, dem UNAMA-Bericht vom 17. Oktober 2019, den EASO-Berichten vom 1. Juni 2019, den UNHCR-Richtlinien vom 30. August 2018 und dem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) vom 12. September 2019 auseinandergesetzt und diese bei seiner Bewertung u.a. der Sicherheitslage und der humanitären Lage berücksichtigt.

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 13a ZB 17.31153

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags wegen eines krankheitsbedingten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Dass ein weiteres Gutachten hierzu abschließende Erkenntnisse bringen würde, ist nicht ersichtlich (vgl. in diesem Sinne bereits BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 11; B.v. 18.10.2017 - 13a ZB 17.31068; B.v. 16.10.2017 - 13a ZB 17.31153).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe eben jene EASO-Erkenntnisse zum Gegenstand eines richterlichen Hinweises gemacht (VGH BW, Verfügung v. 9.7.2018 - A 11 S 316/17).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Zwar gilt, dass zu den ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführenden Erkenntnismittel auch andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, sofern sie nicht allein wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen, sondern (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - NVwZ 2014, 1039 - juris Rn. 11; B.v. 17.3.1998 - 9 B 264.98 - juris Rn. 7; U.v. 8.2.1983 - 9 C 847.82 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2018 - 11 ZB 18.30008 - juris Rn. 13; B.v. 13.6.2016 - 13a ZB 16.30062 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 18.8.2017 - A 11 S 1740/17 - AuAS 2017, 225 - juris Rn. 4; B.v. 9.3.2017 - A 12 S 235/17 - juris Rn. 6; NdsOVG, B.v. 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann; objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen genügen hierbei nicht (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 24.4.2013 - 13a ZB 12.30224 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2020 - 13a ZB 18.32274
    Die Ablehnung eines erheblichen Beweisangebots verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, B.v. 30.1.1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 - NJW 1986, 833 - juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

  • BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im

  • BVerwG, 29.01.2018 - 3 B 25.17

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Kartoffelanbaufläche;

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30062

    Kein Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17

    Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte

  • VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008

    Auskünfte des Auswärtigen Amts sind keine untauglichen oder unzuverlässigen

  • BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

  • BVerwG, 17.03.1998 - 9 B 264.98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 20 ZB 18.31234

    Erfolgloser, auf einen Gehörsverstoß gestützter Berufungszulassungsantrag

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 13a ZB 12.30224

    Asylrecht Afghanistan; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; Rüge der

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 9 LB 98/13

    Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in der Islamischen Republik

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31918

    Kein Abschiebungsverbot für Afghanistan

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • VGH Bayern, 03.11.2017 - 13a ZB 17.31228

    Lage in Afghanistan

  • BVerfG, 01.06.2017 - 2 BvR 1226/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

  • VGH Bayern, 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer äthiopischen Asylbewerberin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2017 - 13 A 903/17

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die

  • BVerwG, 22.07.1999 - 9 B 429.99

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Feststellung und Würdigung

  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31513

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 13 A 3333/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen der landesweiten Verfolgung durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2016 - 2 L 114/15

    Anspruch auf rechtliches Gehör nur bei entscheidungserheblichen Feststellungen;

  • VGH Bayern, 15.05.2015 - 13a ZB 15.30074

    Asylrecht Afghanistan; Beweisantrag; freie richterliche Beweiswürdigung;

  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 24 ZB 20.31723

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Zuerkennung der

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Tatsachengericht im Übrigen nicht dazu, auf jede einzelne in das Verfahren eingeführte Auskunft und Stellungnahme sachverständiger Stellen einzugehen und sich mit diesen ausdrücklich auseinanderzusetzen (BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274).

    Sofern Gerichtsentscheidungen nur wegen ihrer rechtlichen Schlussfolgerungen in Bezug genommen werden, ist eine vorherige Einführung in das Verfahren dagegen entbehrlich (BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274).

    Im Übrigen kann sich der Kläger auf die verfahrensfehlerhafte Nichteinführung von Gerichtsentscheidungen nur dann mit Erfolg berufen, wenn er zugleich darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung zum betreffenden Einzelaspekt der Urteilsbegründung mit Aussicht auf Erfolg vorgetragen hätte (BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274).

  • VG München, 09.11.2020 - M 2 S7 20.30874

    Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Asylbewerbers (Zeitpunkt September

    Für die wirtschaftliche Situation von Rückkehrern nach Kabul oder in eine andere größere afghanische Stadt oder Provinz ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen nicht von einer entsprechenden Gefahrenlage auszugehen ist; das gilt auch hinsichtlich der Sicherheitslage (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274 - juris Rn. 5 zu § 4 AsylG und § 60 Abs. 5 AufenthG).
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 6 ZB 23.1007

    Erstattung von Ausbildungskosten nach vorzeitiger Entlassung aus dem

    Des Weiteren übersieht der Kläger, dass er sich hierauf nur mit Erfolg berufen kann, wenn er zugleich darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung zum betreffenden Einzelaspekt der Urteilsbegründung, sollte ein solcher überhaupt zu finden sein, mit Aussicht auf Erfolg vorgetragen hätte (BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 9 ZB 20.31812

    Berücksichtigung aktueller Entwicklungen (Covid-19-Pandemie) im Rahmen des

    Darüber hinaus legt das Zulassungsvorbringen nicht dar, inwieweit die Tatsachen oder die vom Verwaltungsgericht gezogenen Schlüsse unzutreffend sind und was vom Kläger dagegen vorgetragen worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274 - juris Rn. 18).
  • VG München, 11.12.2020 - M 2 K 17.36599

    Asylrecht, Herkunftsland: Afghanistan (Provinz, Kunar), Verfolgung durch die

    Für die wirtschaftliche Situation von Rückkehrern nach Kabul oder in eine andere größere afghanische Stadt oder Provinz ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen nicht von einer entsprechenden Gefahrenlage auszugehen ist; das gilt auch hinsichtlich der Sicherheitslage (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2020 - 13a ZB 18.32274 - juris Rn. 5 zu § 4 AsylG und § 60 Abs. 5 AufenthG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - 9 A 4306/18

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Nichtdarlegung der persönlichen und

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 -, juris Rn. 3, und vom 13. Januar 1999 - 9 B 90.98 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 13a ZB 18.32274 -, juris Rn. 14 ff.
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